Was ist denn eigentlich die Ortstaxe?
Die Ortstaxe/ Kurtaxe/ City Tax ist eine lokale Steuer, die von Touristen und Besuchern der Stadt erhoben wird. Damit sollen i.d.R. die Leistungen des Tourismusverbandes und der Regionalvermarktung finanziert werden wie auch Anlagen und Einrichtungen die dem Tourismus zugute kommen betrieben und erhalten werden. Zumindest ist das die grobe Idee dahinter.
Die Höhe der Ortstaxen ist oft auf Gemeinde oder Bezirksebene geregelt und manche Orte haben unterschiedliche Ausnahmen und Befreiungen für unterschiedliche Besuchertypen (Geschäftsreisende, Gäste mit Behinderung, Schülergruppen).
Den Buchungsportalen sind die komplizierten und unterschiedlichen Regeln der Ortstaxenabrechnung ein Graus. Dies wälzen die Verantwortung auf die Betriebe ab und schicken im schlimmsten Fall virtuelle Kreditkarten mit limitierten Beträgen, die den Ortstaxenbetrag nicht abdecken. Ums Kassieren der Kleinbeträge kann sich dann oft der Hotelbetrieb vor Ort kümmern.
Falls Ortstaxe inklusiv ist (z.B. Betriebe in Wien)
Wenn die Ortstaxe inklusiv angelegt wurde dann besteht der Brutto Betrag beim Zimmerpreis aus einem Ortstaxe. Netto und Mehrwertsteuer und Ortstaxe ergeben in Summe den Bruttopreis. Dabei kann die Ortstaxe ein fixer Betrag sein oder ein Prozentsatz vom Brutto Zimmerpreis. Dies ist bei Betrieben in Wien notwendig. Da gibt es eine Anwendbare “Zahl” um die Ortstaxe aus dem Bruttobetrag heraus zu rechnen.
Falls Ortstaxe/Kurtaxe exklusiv ist (empfohlen)
Die Variante die Ortstaxe zu verrechnen empfehlen wir statt der inklusiven Variante. Hier wird ein eigenes Produkt für die Ortstaxe angelegt (mit 0% Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer, meistens jedenfalls) und über den Ortstaxen-Datensatz mit den Logis Produkten verknüpft.
Die Überleitung in die Buchhaltung wird einfacher damit einfacher. Da die Ortstaxe als eigene Leistungszeile in den Rechnungen ausgewiesen wird ist es leichter und sauberer diese Positionen in der Verbuchung der Buchhaltung zu trennen.
Falls die Ortstaxe separat verrechnet wird - z.B. bei Portalbuchungen ist es leichter aus einer Reservierung zwei Rechnungen zu generieren die separat ausgestellt und kassiert werden können. So kann bei einem längeren Aufenthalt in einem Familienapartment die Rechnung für Logis schon vor der Anreise ausgestellt und kassiert werden. Die Rechnung für die Ortstaxe und Konsumationen wie Frühstücksgebäck kann bei der Abreise kassiert werden. Zu dem Zeitpunkt kann das Alter der Kinder etabliert werden und geprüft werden ob diese Ortstaxenpflichtig sind oder nicht.
In manchen Städten/Regionen Deutschlands soll für Geschäftsreisende keine Kurtaxe/City Tax/ Bettensteuer verrechnet werden, aber für Touristen schon. Das genaue Reisemotiv ist aus einer Portalbuchung aber nur schwer ableitbar. So sind Sie flexibler die aufgebuchte Ortstaxe-Zeile vor der Rechnungsausstellung zu prüfen. Sie können Leistungszeile mit der Ortstaxe eventuell entfernen, falls diese für den gast nicht anwendbar ist.
Auswertung der Ortstaxe für die Exklusiv Variante
Am Monats-/Quartals oder Jahresende wollen Sie die verrechnte Ortstaxe abgleichen und sauber in Ihrer Buchhaltung darstellen. Wie geht das mit der Auswertung der Ortstaxe?
- Rechnungen > XLS Datei: Zeitraum zum Auswerten auswählen und Datei downloaden.
- Bei der Exklusiv-Variante zum Reiter “Lineitems” gehen. Auf Spalte Produktname auf das Ortstaxenprodukt filtern. (Im Datenblock “Auto Filter” aktivieren).
- Die Formal aus der Total Zelle rechts kann oberhalb der Spalte rein kopiert werden. Diese summiert dann nur die gefilterten Datensätze.